Wärmepumpenstrom-Vergleich 2026
Welcher Stromtarif passt zu deiner Wärmepumpe? Wir vergleichen Wärmepumpentarif, § 14a-Module und dynamische Tarife und zeigen, ab wann sich ein zweiter Zähler lohnt.
−60 %
Netzentgelt-Arbeitspreis (Modul 2)
110–190 €
Pauschale pro Jahr (Modul 1)
4,2 kW
Mindestleistung bei Dimmung
Kurzantwort: Welcher Wärmepumpenstrom lohnt sich?
Beim Wärmepumpenstrom-Vergleich entscheidet zuerst die Zählerfrage. Mit einem Zähler bekommst du über § 14a Modul 1 eine feste Pauschale vom Netzbetreiber. Ein zweiter Zähler mit Wärmepumpentarif (Modul 2) senkt den Preis pro Kilowattstunde. Nach unserer Beispielrechnung mit Preisblättern von 2026 lohnt er sich ab rund 3.400 kWh Wärmepumpenstrom pro Jahr.
Für wen ist dieser Ratgeber? Für Haushalte in Deutschland, die eine Wärmepumpe betreiben oder planen und den passenden Stromtarif suchen. Wir bewerten keine einzelnen Anbieter und erhalten für diese Seite keine Provision. Konkrete Preise hängen von deinem Netzbetreiber und Versorger ab.
Was ist Wärmepumpenstrom?
Wärmepumpenstrom ist Strom, den eine Wärmepumpe zum Heizen und für Warmwasser verbraucht. Physikalisch ist es derselbe Strom wie im Haushalt. Günstiger wird er, weil die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG gilt. Dafür sinken Netzentgelte und, bei eigenem Zähler, bestimmte Umlagen.
Zwei Begriffe tauchen in jedem Tarif auf. Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde, der Grundpreis ein fester Betrag pro Jahr. Das Netzentgelt ist die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes. Laut BDEW macht es 2026 rund ein Viertel des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises aus. Genau hier setzt § 14a an.
Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Strombezug bei drohender Überlastung kurzzeitig drosseln. Seit 2024 gilt dafür eine einheitliche Regel: Gedimmt wird höchstens auf 4,2 kW, die Wärmepumpe läuft also weiter. Wie die Technik selbst funktioniert, erklären wir in Wärmepumpe einfach erklärt.
Die vier Tarifmodelle für Wärmepumpenstrom im Vergleich
Vergleichsportale listen meist nur Tarife. Vorher solltest du klären, welches Modell zu deinem Haus und deinem Zählerschrank passt.
§ 14a Modul 1
- Zähler
- Ein Zähler reicht
- Vorteil
- Pauschale je Netzbetreiber, laut BNetzA ca. 110–190 € pro Jahr
- Passt zu
- Kleinere und mittlere Verbräuche, Neubau ohne Zählerplatz für Zähler Nr. 2
- Haken
- Rabatt ist fix und steigt nicht mit dem Verbrauch
§ 14a Modul 2 (Wärmepumpentarif)
- Zähler
- Separater Zähler nötig
- Vorteil
- Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 %, kein Netzentgelt-Grundpreis für den zweiten Zählpunkt
- Passt zu
- Hoher Wärmepumpenverbrauch, schlecht gedämmte Bestandsgebäude
- Haken
- Zweiter Grundpreis und Messkosten fressen bei kleinem Verbrauch die Ersparnis
Modul 1 + Modul 3 (zeitvariabel)
- Zähler
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter) nötig
- Vorteil
- Pauschale aus Modul 1 plus günstigere Netzentgelte in Niedriglastzeiten
- Passt zu
- Haushalte mit Energiemanagement, Pufferspeicher oder PV-Anlage
- Haken
- Zeitfenster und Preise unterscheiden sich je Netzbetreiber stark
Dynamischer Stromtarif
- Zähler
- Intelligentes Messsystem nötig
- Vorteil
- Börsenpreis stündlich bzw. viertelstündlich, kombinierbar mit Modul 1 oder 2
- Passt zu
- Technikaffine Haushalte, die Heizzeiten verschieben können
- Haken
- Preisspitzen im Winter, wenn die Wärmepumpe am meisten läuft
| Modell | Zähler | Vorteil | Passt zu | Haken |
|---|---|---|---|---|
| § 14a Modul 1 | Ein Zähler reicht | Pauschale je Netzbetreiber, laut BNetzA ca. 110–190 € pro Jahr | Kleinere und mittlere Verbräuche, Neubau ohne Zählerplatz für Zähler Nr. 2 | Rabatt ist fix und steigt nicht mit dem Verbrauch |
| § 14a Modul 2 (Wärmepumpentarif) | Separater Zähler nötig | Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 %, kein Netzentgelt-Grundpreis für den zweiten Zählpunkt | Hoher Wärmepumpenverbrauch, schlecht gedämmte Bestandsgebäude | Zweiter Grundpreis und Messkosten fressen bei kleinem Verbrauch die Ersparnis |
| Modul 1 + Modul 3 (zeitvariabel) | Intelligentes Messsystem (Smart Meter) nötig | Pauschale aus Modul 1 plus günstigere Netzentgelte in Niedriglastzeiten | Haushalte mit Energiemanagement, Pufferspeicher oder PV-Anlage | Zeitfenster und Preise unterscheiden sich je Netzbetreiber stark |
| Dynamischer Stromtarif | Intelligentes Messsystem nötig | Börsenpreis stündlich bzw. viertelstündlich, kombinierbar mit Modul 1 oder 2 | Technikaffine Haushalte, die Heizzeiten verschieben können | Preisspitzen im Winter, wenn die Wärmepumpe am meisten läuft |
Quelle: Bundesnetzagentur, Festlegung BK8-22/010-A zu § 14a EnWG. Die Höhe der Rabatte legt jeder Netzbetreiber in seinem Preisblatt fest.
§ 14a EnWG einfach erklärt
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber muss sie anschließen und darf sie im Notfall dimmen. Dafür zahlst du weniger Netzentgelt und wählst eines von drei Modulen.
- Modul 1: feste Pauschale pro Jahr, ein Zähler genügt.
- Modul 2: 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, separater Zähler nötig, nicht kombinierbar.
- Modul 3: zeitvariable Netzentgelte seit April 2025, nur zusätzlich zu Modul 1 und mit Smart Meter.
Zwischen Modul 1 und 2 kannst du wechseln, aber nicht rückwirkend. Für Wärmepumpen, die vor 2024 in Betrieb gingen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Ein Austausch des Geräts beendet den Bestandsschutz, selbst gegen dasselbe Modell. Alle Details stehen auf der Infoseite der Bundesnetzagentur.
Ein Zähler oder zwei? Das Kostenbeispiel
Beispielhaushalt mit 4.000 kWh Wärmepumpenstrom und 3.000 kWh Haushaltsstrom pro Jahr. Wir rechnen mit den gesetzlich geregelten Vorteilen und echten Preisblättern von 2026, nicht mit Rabatten einzelner Anbieter.
A: Ein Zähler, ohne § 14a
Alles über den Haushaltsstromtarif, z. B. Wärmepumpe bis 4,2 kW oder ohne Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung
2.590 € / Jahr
B: Ein Zähler + Modul 1
Haushaltsstrom, Netzbetreiber zahlt pauschal ca. 150 € pro Jahr zurück
2.440 € / Jahr
C: Zwei Zähler + Modul 2
Eigener Zählpunkt für die Wärmepumpe: 60 % weniger Netzentgelt-Arbeitspreis, Umlagen nach § 22 EnFG auf null, reduzierte Konzessionsabgabe
2.391 € / Jahr
Ergebnis: In diesem Beispiel ist der zweite Zähler mit Modul 2 knapp vorn, rund 49 € pro Jahr günstiger als Modul 1. Die Schwelle liegt bei rund 3.400 kWh Wärmepumpenstrom pro Jahr: Darüber gewinnt Modul 2, darunter Modul 1. Manche Versorger kalkulieren auch den Energiepreis im Wärmepumpentarif günstiger, dann sinkt die Schwelle weiter. Prüfe deshalb immer echte Angebote für deine Postleitzahl.
Zur Einordnung ein echtes Preisblatt: Die EWR Remscheid berechnet 2026 für Wärmepumpenstrom mit Modul 2 einen Arbeitspreis von 22,86 ct/kWh und einen Grundpreis von 79,56 € pro Jahr (brutto, Preisblatt ab 01.01.2026). Das ist ein Beispiel, keine Empfehlung.
Rechenweg: Haushaltsstrom 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, Datenstand 08/2026, Neukunden ohne Sondertarife). Modul 1: 150 € (Mitte der BNetzA-Spanne). Vorteile mit eigenem Zählpunkt, alle brutto: Modul 2 spart 4,1 ct/kWh (3,45 ct netto laut Preisblatt Energieversorgung Lohr-Karlstadt 2026). KWKG- und Offshore-Netzumlage entfallen nach § 22 EnFG, das sind 1,65 ct/kWh, sofern dein Versorger die Reduzierung umsetzt (meist per Selbsterklärung). Die Konzessionsabgabe sinkt im Beispiel-Preisblatt der EWR auf 0,11 ct statt durchschnittlich 1,67 ct netto, das sind 1,85 ct/kWh. Zusatzkosten zweiter Zähler: 105 € pro Jahr (Grundpreis 79,56 € plus moderne Messeinrichtung 25 €, EWR-Preisblatt). Deine Werte hängen von Netzbetreiber und Anbieter ab.
Wie viel Strom deine Wärmepumpe überhaupt braucht, berechnest du mit dem Heizkostenrechner im Wärmepumpen-Vergleich.
So vergleichst du Wärmepumpenstrom richtig: Checkliste
Diese sieben Punkte prüfst du, bevor du einen Tarif abschließt.
- 1
Arbeitspreis
Vergleiche den Preis pro kWh brutto, inklusive aller Netzentgelt- und Umlagenvorteile. Viele Portale zeigen sonst Haushaltsstrompreise an.
- 2
Grundpreis und Messkosten
Bei zwei Zählern zahlst du zwei Grundpreise. Rechne den zusätzlichen Grundpreis und den Messstellenbetrieb immer mit ein.
- 3
Netzgebiet
Wärmepumpentarife gelten nur in bestimmten Netzgebieten. Gib im Vergleichsrechner deine Postleitzahl und „Wärmepumpe“ als Tarifart an.
- 4
Preisgarantie und Laufzeit
Eine Preisgarantie über 12 Monate schützt vor Erhöhungen im Winter. Lange Laufzeiten ohne Garantie sind ein Warnsignal.
- 5
Boni
Neukundenboni gelten meist nur im ersten Jahr. Bewerte den Tarif auch ohne Bonus.
- 6
Steuerung
Prüfe, ob der Tarif Modul 2 voraussetzt und wer die Steuerbox einbaut. Seit 2024 darf der Netzbetreiber nur noch dimmen, nicht komplett abschalten.
- 7
Ökostrom-Qualität
Achte auf Label wie ok-power oder Grüner Strom, die den Ausbau neuer Anlagen fördern. Reine Herkunftsnachweise sagen wenig aus.
Wärmepumpe mit Solarstrom kombinieren
Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach senkt den Bedarf an Wärmepumpenstrom aus dem Netz. Am meisten bringt das in der Übergangszeit und beim Warmwasser im Sommer. Schon ein kleines Balkonkraftwerk deckt einen Teil der Grundlast. Wer einen dynamischen Tarif nutzt, findet Ideen zur Steuerung in unserem Anker-SOLIX-Ratgeber. Lohnt sich vorher noch ein effizienteres Haushaltsgerät? Das zeigt der Gerätetausch-Rechner.
Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom
Lohnt sich ein Wärmepumpentarif?
Ein eigener Wärmepumpentarif mit zweitem Zähler lohnt sich ab einem gewissen Verbrauch. Unsere Beispielrechnung mit Preisblättern von 2026 zeigt: Gegenüber Modul 1 rechnet sich Modul 2 ab etwa 3.400 kWh Wärmepumpenstrom pro Jahr. Darunter ist ein Zähler mit Modul-1-Pauschale oft günstiger.
Gibt es einen Wärmepumpentarif ohne zweiten Zähler?
Ja. Seit 2024 ist ein separater Zähler für § 14a EnWG nicht mehr Pflicht. Mit nur einem Zähler bekommst du über Modul 1 eine jährliche Pauschale vom Netzbetreiber, laut Bundesnetzagentur rund 110 bis 190 Euro. Der reduzierte Arbeitspreis aus Modul 2 setzt dagegen einen eigenen Zähler voraus.
Was ist Modul 2 beim Wärmepumpenstrom?
Modul 2 ist eines von drei Netzentgelt-Modellen nach § 14a EnWG. Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt dabei auf 40 Prozent, also um 60 Prozent. Voraussetzung ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe. Modul 2 lässt sich nicht mit Modul 1 oder 3 kombinieren.
Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?
Komplett abschalten darf er sie bei neuen Anlagen nicht mehr. Bei akuter Netzüberlastung darf der Netzbetreiber den Strombezug der Wärmepumpe vorübergehend auf 4,2 kW drosseln. Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen, und selbst erzeugter Solarstrom zählt nicht zur Grenze.
Was gilt für Wärmepumpen, die vor 2024 eingebaut wurden?
Für Bestandsanlagen gilt laut Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2028, sofern die alte Regelung angewendet wurde. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist möglich, aber nicht umkehrbar. Wird die Wärmepumpe ausgetauscht, entfällt der Bestandsschutz, selbst beim Tausch gegen dasselbe Modell. Danach gelten automatisch die neuen § 14a-Regeln.
Ist ein dynamischer Stromtarif mit Wärmepumpe sinnvoll?
Ein dynamischer Tarif lohnt sich, wenn du Heizzeiten verschieben kannst, etwa mit Pufferspeicher, guter Dämmung oder Energiemanagement. Du brauchst dafür ein intelligentes Messsystem. Ohne Steuerung trägst du das Risiko teurer Abendstunden im Winter, wenn die Wärmepumpe am meisten Strom zieht.
Fazit: Erst das Modell wählen, dann den Tarif
Ein guter Wärmepumpenstrom-Vergleich beginnt mit der Zählerfrage. Bei kleinem bis mittlerem Verbrauch ist ein Zähler mit Modul 1 oft die einfachste und günstigste Lösung. Ab etwa 3.400 kWh Wärmepumpenstrom pro Jahr kann sich ein eigener Wärmepumpentarif mit Modul 2 lohnen. Vergleiche Angebote immer mit Grundpreis, Messkosten und Preisgarantie.
Quellen: Bundesnetzagentur, Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG · BDEW-Strompreisanalyse August 2026 · § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) · Preisblatt Netzzugang Strom 2026 der Energieversorgung Lohr-Karlstadt · Preisblatt Wärmepumpenstrom 2026 der EWR Remscheid. Zuletzt aktualisiert am , ohne Gewähr. Autor: Evoroo-Redaktion. So arbeiten wir: Redaktionsrichtlinien · Korrekturen.